Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Auftrag ist grundsätzlich freibleibend und wird erst durch die schriftliche Bestätigung der Verkäuferin für diese bindend. Sollte Anzahlung/Vorauskasse vereinbart wurden sein, so ist der Auftrag für die Verkäuferin erst nach Eingang dieser Verbindlich. Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben die Bedingungen im übrigen bestehen. Verbindlich ist allein, was schriftlich vereinbart worden ist. Mündliche Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich von der Verkäuferin bestätigt werden.
2. Preise
Der Preis versteht sich ab Lager ausschließlich Verpackungskosten.
3. Zahlung
Sofern nicht besonders vereinbart sind die Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Überschreitet der Besteller den vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 2 Wochen, so sind wir berechtigt Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz des Diskontüberleitungsgesetzes zu verlangen.
Zahlungen sind auf unser Bankkonto zu leisten.
Bei Erstkunden behalten wir uns vor auf Barzahlung oder Lieferung gegen Vorauskasse zu bestehen.
Fehlende oder nicht funktionsfähige Teile berechtigen nicht zur Rückbehaltung von Zahlungen die höher sind als der beanstandete Teilwert.
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Lager auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Versicherung gegen Transportschäden nur wenn diese vom Kunden ausdrücklich verlangt und bezahlt wird.
Werden Teile mit der Post versendet, sind diese bis 500 EUR versichert. Die Kosten der Versicherung sind in den Versandkosten enthalten, es sei denn der Käufer verzichtet hierauf ausdrücklich.
5. Lieferzeit
Wir sind bestrebt, die angegebenen Liefertermine pünktlich einzuhalten; eine Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferzeit übernehmen wir nur durch eine ausdrückliche schriftliche Lieferzeitgarantie. Auch in diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit angemessen, wenn von uns nicht zu vertretende Umstände eine Verzögerung bedingen, z. B. fehlende Unterlagen, Zahlungen seitens des Kunden, techn. Änderungen aufgrund konstruktiver Maßnahmen oder Vorschriften, Lieferverzögerungen des Vorlieferanten. Teillieferungen sind zulässig und haben aufschiebende Wirkung.
Der Käufer darf wegen Überschreitung des Liefertermins nur zurücktreten, wenn er nach Überschreitung des angegebenen Liefertermins um mehr als 4 Wochen per Einschreiben unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen mit Abnahmeverweigerung droht. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs sind ausgeschlossen.
Wird die Auslieferung auf Wunsch des Bestellers verschoben, behält der Vertrag seine Gültigkeit.
Dauert der Annahmeverzug länger als 1 Monat, sind wir berechtigt, nach Mitteilung den Verkaufspreis entsprechend den Preisen am Tag der Lieferung anzupassen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Verkäuferin.
Der Käufer ist nicht berechtigt, über den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstand ohne Zustimmung der Verkäuferin zu verfügen. Pfändungen, Insolvenz- und Vergleichsverfahren hat der Erwerber der Verkäuferin sofort per Einschreiben zu melden. Besteller sind als Wiederverkäufer berechtigt die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, wenn sie vom Dritterwerber sofort bezahlt werden, andernfalls nur unter erfolgreicher Weiterleitung unseres Eigentumsvorbehaltes.
Der Besteller tritt bereits mit unserer Auftragsbestätigung alle Forderungen ab, die durch den Weiterverkauf bestehen. Wird der Gegenstand mit anderen nicht durch uns gelieferten Waren weiterveräußert, so geht die Forderung gegen den Dritterwerber in Höhe des von dem Besteller geschuldeten Entgelts auf uns über. Der Besteller darf keine Vereinbarungen treffen, die unsere Rechte ausschließen oder beeinträchtigen. Der Besteller wird zur Einziehung der Forderungen so lange ermächtigt, als er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.Auf unser Verlangen hat er alle zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen und der Dritterwerber von der Abtretung zu benachrichtigen.
Die Veräußerungsermächtigung kann von uns aus wichtigem Grund widerrufen werden, insbesondere bei Zahlungsverzug des Bestellers.
Herausgabeverlangen aufgrund des Eigentumsvorbehaltes bei Pfändungen oder Zahlungsverzug gelten nur bei ausdrücklicher Erklärung als Rücktritt vom Vertrag.
7. Haftung für Mängel
Für Mängel der Lieferung von uns gelieferte Teile gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
Beschädigungen durch Fehlbedienung und Einbaufehler, wie z. B. fehlerhaftes Anschließen, unterliegen keiner Gewährleistung.
Im Falle der Gewährleistung werden von uns gelieferte Teile nachgebessert oder ausgetauscht. Weitergehende Ansprüche z.B. Schäden an Geräten welche mit den von uns gelieferten Geräten verbunden werden, sind ausgeschlossen.
Verschleißteile (Gummi, Bänder, usw.) sind von dieser Haftung ausgenommen. Die Feststellung von Mängeln ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, können nicht geltend gemacht werden, auch nicht unter Berufung auf sonstige vertragliche Haupt- und Nebenpflichten.
Dem Käufer obliegt die Einholung und Einhaltung behördlicher Vorschriften und Genehmigungen. Werden Eintragungs- oder abnahmepflichtige Teile verbaut, so ist allein der Käufer für die Abnahme/Zulassung zuständig, sofern JUK nicht besonders dazu beauftragt ist. Fehlende Genehmigungen stellen keinen Mangel am gelieferten Gegenstand dar.